Aktionärsstruktur

Das gezeichnete Kapital der Drägerwerk AG & Co. KGaA in Höhe von 42.265.600 EUR ist in 10.160.000 Stammaktien und 6.350.000 Vorzugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 2,56 pro Aktie eingeteilt. Zudem hat die Drägerwerk AG & Co. KGaA am 30. August 2010 Aktienoptionen auf insgesamt 1.250.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgegeben. Die Aktienoptionen haben eine Laufzeit bis zum 30. April 2015. Der rechnerische Anteil am Grundkapital der auszugebenden Aktien beträgt ebenfalls 2,56 EUR pro Aktie.

Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Eintragung in das Handelsregister am 5. August 2010 um 3.200.000 EUR bedingt erhöht. Die Stammaktien sind seit dem 21. Juni 2010 zum regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main (Prime Standard) zugelassen. Sie sind gemäß Definition der Deutschen Börse AG zu 71,46 % der Familie Dräger zuzurechnen, die verbleibenden 28,54 % befinden sich im freien Handel (free float).

Rund 67,19 % der Stammaktien der Drägerwerk AG & Co. KGaA werden von der Dr. Heinrich Dräger GmbH gehalten, sie machen nahezu das gesamte Vermögen dieser Gesellschaft aus. Die Gesellschaftsanteile der Dr. Heinrich Dräger GmbH werden im Wesentlichen von Mitgliedern und Gesellschaften der Familie Dräger gehalten.

Anteilsbesitz Dr. Heinrich Dräger GmbH 2010

Anteilsbesitz Dr. Heinrich Dräger GmbH 2010

Die mit den Stammaktien verbundenen Stimmrechte liegen durch diese Struktur in der Hand der Familie Dräger. Darüber hinaus halten Mitglieder der Familie Dräger selbst rund 4,26 % der Stimmrechte, wodurch sich der Stimmrechtsanteil von insgesamt 71,46 % in Familienhand ergibt. Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG sind die Stimmrechte der Dr. Heinrich Dräger GmbH sowohl der Stefan Dräger GmbH als deren Mehrheitsgesellschafterin als auch der Dräger Stiftung München/Lübeck aufgrund von Regelungen auf Ebene der Dr. Heinrich Dräger GmbH zuzurechnen. Die Stimmrechte der Stefan Dräger GmbH sind wiederum ihrem Gesellschafter, Stefan Dräger, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Sonstige Meldungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Stimmrechten finden Sie unter der gesonderten Rubrik Stimmrechtsmitteilungen.

Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien sind am regulierten Markt der Wertpapierbörse Frankfurt am Main (Prime Standard) und an den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und München zum regulierten Markt zugelassen. Zudem sind sie im Aktienindex TecDAX der Deutsche Börse AG enthalten. Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien sind gemäß Definition der Deutschen Börse AG zu 100 % im freien Handel (free float). Aufgrund der Aktienform (Inhaberaktien) liegt dem Unternehmen kein Aktienregister vor, wie es beispielsweise bei Namensaktien der Fall wäre.

Die Meldepflichten gem. §§ 21 ff. WpHG über den Erwerb oder die Veräußerung von Stimmrechten an einem Emittenten beziehen sich ausschließlich auf stimmberechtigte Aktien und somit nicht auf die stimmrechtslosen Dräger-Vorzugsaktien. Sie finden daher an dieser Stelle keine Detailinformationen über die Aktionärsstruktur der Dräger-Vorzugsaktien.